Arbeitsplatzmitbestimmung

Arbeitsplatzmitbestimmung
1. Mitwirkung einzelner oder mehrerer Arbeitnehmer an Entscheidungen ohne Einschaltung von Repräsentanten wie z.B.  Betriebsrat.
- a) Basisdemokratisches Modell: Willensbildung von unten nach oben über eine mehrstufige Mitbestimmung (Arbeitsplatz, Arbeitsgruppe, Abteilung, Betrieb, Unternehmensführung); partiell im BetrVG: individuelle Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer (§§ 81–86), Möglichkeit von  Abteilungsversammlungen (§ 42 II) und mögliche Errichtung zusätzlicher betriebsverfassungsrechtlicher Vertretungen der Arbeitnehmer bestimmter Beschäftigungsarten oder Arbeitsbereiche (Arbeitsgruppen) durch  Tarifvertrag (§ 3 I).
- b) Weitere Varianten von A. werden in Projekten zur  Humanisierung der Arbeit erprobt und in Formen von  Partnerschaft realisiert.
- 2. A. wird von der Arbeitgeberseite ausschließlich als aktive Beteiligung der Mitarbeiter an Entscheidungen in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld verstanden; überwiegend als Mittel zur Motivation der Arbeitnehmer und Instrument zur Steigerung der Produktivität und Innovation in Betrieb und Unternehmen.

Lexikon der Economics. 2013.

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